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Artikel des Monats Dezember 2016
Artikel des Monats Dezember 2016
vorgestellt von Prof. Dr. med. Matthias David
Kreß H.
Heutige Kinderwunschmedizin an einer Wegscheide. Vorwirkende Schutzrechte von Kindern als normatives Kriterium.
ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik 2016; 49: 232-235
Zusammenfassung (Auszüge aus dem Artikel)
„Angesichts aktueller Innovationen der Fortpflanzungsmedizin stellt sich die Frage nach ethisch und grundrechtlich gebotenen Grenzziehungen. Es geht darum, dass Schutz- und Selbstbestimmungsrechte von Kindern bereits vorwirkend zu beachten sind. […] Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Paaren mit Kinderwunsch wird im Inland zu sehr eingeschränkt. […].“ Der Autor bespricht sehr wichtige Aspekte folgender kontrovers diskutierter Themen ausführlich: „Pränataler Zugriff auf das Genom versus Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, „Herausgabe kryokonservierter Embryonen versus Persönlichkeitsrechte des Kindes“, „Anonyme Keimzellspenden versus Recht auf Kenntnis der genetischen Herkunft“ und „Uterustransplantation mit Embryotransfer versus Gesundheitsschutz des Kindes“. Er schreibt unter der Überschrift „Das Kind als Projekt“: „Insgesamt ist unverkennbar, dass die Kinderwunschmedizin ihr Angebotsspektrum zurzeit ausweitet. Offen ist, ob hier durch stets tatsächlicher medizinischer und authentischer menschlicher Bedarf abgedeckt wird oder ob nicht auch künstlich Bedürfnisse wachgerufen werden. Letzteres ist ins besondere dann problematisch, wenn Dritte Schaden nehmen können…“
Im Fazit des sehr lesenswerten Artikels heißt es u. a.: „Eine obligatorische psychosoziale Beratung ist jedoch für Konstellationen in Betracht zu ziehen, bei denen die Interessen Dritter, z. B. einer Uterusspenderin, sowie die vorwirkenden Grundrechte von Kindern besonders stark betroffen sind. In einer behandlungsunabhängigen Beratung kann auch aufgearbeitet werden, ob sich ein Kinderwunsch in bedenklicher Weise verselbstständigt hat und ob präkonzeptionell oder pränidativ auf ein Kind Projektionen gerichtet werden, durch die es von vornherein überfremdet und nach geburtlich in seiner eigenständigen unbefangenen Entwicklung beeinträchtigt zu werden droht…“
Prof. Dr. med. Matthias David