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Bei Geburten sind auch in der Corona-Krise die Partner gefragt

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Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde
und Geburtshilfe (DGPFG): Bei Geburten sind auch in der Corona-Krise die Partner gefragt

Dresden, 30. März 2020.

Trotz vorliegenden klaren Statements von gynäkologischen Fachgesellschaften, dass nahe Angehörige auch in Corona-Zeiten wichtig sind zur Geburtsbegleitung, berichten Mütter- und Väter-Organisationen von vielfältigen Missachtungen dieser Empfehlung. Die Deutsche Gesellschaft für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG), der weltweit größte Zusammenschluss psychosomatisch arbeitender FrauenärztInnen, tritt vehement für die begleitende Unterstützung der Frau durch einen engen Angehörigen bei der Geburt und in den folgenden Tagen ein.

Dafür gibt es viele Gründe. Familien bilden immunbiologisch eine Einheit. Sie zu trennen, macht schon deswegen keinen Sinn. Gerade jetzt, unter zunehmend erschwerten Rahmenbedingungen, sind Partner unverzichtbare Begleiter ihrer Frauen bei der Geburt, selbst wenn das bislang wissenschaftlich nicht eindeutig belegt ist: Sie sind nicht nur die “Stehlampe des Vertrauten” (Zitat eines Vaters), sondern Garant für Betreuung, Unterstützung und Hilfe. Sie schließen wahrscheinlich zunehmende Personallücken, betreuen Frauen im häuslichen Umfeld, aus dem sie möglichst spät zur Klinik aufbrechen sollten, und ergänzen die Wochenbettbetreuung nach rascher Entlassung. Ängste von Schwangeren, die von Fachleuten zunehmend beobachtet werden, werden durch sie kompensiert und eine mögliche Isolation überwunden.

Dr. Wolf Lütje, Chefarzt einer Frauenklinik in Hamburg: “Es ist zu befürchten, dass erzwungene ‘Alleingeburten’ in den Kliniken pathologische, interventionsreiche und mitunter traumatisierende Verläufe begünstigen.” Gerade jetzt wären aber physiologische Geburtsverläufe wünschenswert, weil sie auch Garant für ungestörte Bonding- und Stillphasen sind. Die positiven immunologischen Effekte für das Neugeborene sind bekannt und in diesen Zeiten unabdingbar.

Psychisch vorbelastete Frauen mit Ängsten, Traumatisierungen und Depressionen sind zudem besonders gefährdet und ohne Präsenz und Ansprache einer vertrauten Person vermehrt Panikattacken ausgeliefert.

Auch im Wochenbett spricht nichts dagegen, auf der Station “abgeschlossene Familienzimmer” zu bilden. Gerade die zuletzt genannte besonders vulnerable Gruppe von Frauen braucht die durchgehende Unterstützung einer vertrauten Person.

Wenn Kliniken Partnern den Zutritt verweigern, sollten sich Familien Unterstützung und Hilfe bei ihrem Frauenarzt/in oder Hebamme holen. Zudem kann auf die entsprechende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der maßgeblichen gynäkologischen Fachgesellschaft in Deutschland, verwiesen werden. Auf der Homepage der DGPFG können aktuelle Informationen abgerufen werden. Psychisch Belastete können dort auch psychotherapeutisch arbeitende Mitglieder der DGPFG finden. Viele KollegInnen bieten jetzt auch Telefon- und Videoberatung an.

Ansprechpartnerinnen für die Presse

Dr. med. Claudia Schumann
Mitglied des Beirats der DGPFG
Claudiaschumann@t-online.de
M +49 170 7322580

 

Stellungnahme der DGPFG zu Anpassungen des Adoptionshilfegesetzes

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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde
und Geburtshilfe (DGPFG) zu Anpassungen des Adoptionshilfegesetzes

Dresden, Februar 2020.

Im Rahmen der geplanten Anpassungen des Adoptionshilfegesetzes soll vor allem die Unterstützung der Herkunftseltern mehr hervorgehoben werden. In diesem Zusammenhang wird überlegt, ob die Schutzfrist nach Entbindung nach §3 Abs1, MuSchG verkürzt werden kann, wie dies von einigen Ver­bänden vorgeschlagen wird. Im Moment besteht ein Beschäftigungsverbot nach Geburt eines leben­den und reif geborenen Kindes von 8 Wochen.

Die Überlegung ein Kind nach der Geburt zur Adoption abzugeben beinhaltet immer eine große psy­chische Belastung für die Mutter, die die gesamte Zeit der Schwangerschaft beeinträchtigt. Meistens handelt es sich um Notsituationen, in denen sich Frauen nicht vorstellen können, für ihr Kind Sorge zu tragen. Der Entschluss, ein Kind nach der Geburt zur Adoption abzugeben, wird Frauen nie leicht fallen. Die notarielle Festlegung, dass die Mutter, bzw. die Eltern des Kindes, der Adoption zustim­men, kann nach §1747 BGB frühestens, wenn das Kind 8 Wochen alt ist, erfolgen. Eine voreilige Ent­scheidung direkt nach der Geburt soll damit verhindert werden, da nach dieser Einwilligung, die Ent­scheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. In Fachkreisen wird immer wieder disku­tiert, ob diese Frist nicht sogar zu kurz ist.

Zum 1. Januar 2018 erfolgten umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts. Unter anderem sind Ausnahmen  in der Sonn- und Feiertagsarbeit möglich, wenn die Schwangere dies wünscht. Auch Beschäftigungen zwischen 20 und 22 Uhr können nach Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde und Wunsch der Schwangeren möglich sein. Ziel der Neuregelung soll unter anderem sein, Nachteile im Berufsleben zu verhindern und der schwangeren und stillenden Frau eine größere Eigenständig­keit in der Entscheidung über die Gestaltung ihrer Berufstätigkeit zu geben.

Die Überlegung, die Schutzfrist zu verkürzen, wenn ein Kind nach Geburt zur Adoption abgegeben wird, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rolle der Frau in unserer Gesellschaft absolut nachvollziehbar.

Nach dem Entschluss das Kind zur Adoption abzugeben, kann der baldige Arbeitsbeginn nach der Geburt eine Entlastung und Stabilisierung der Frau darstellen. Die frühe Rückkehr in eine ihr ver­traute Normalität innerhalb der Berufstätigkeit kann Ausdruck des Wunsches nach Selbstbe­stimmung und Handlungsfreiheit sein.

Eine frühe Rückkehr in die Berufstätigkeit birgt andererseits die Gefahr, sich in den Wochen direkt nach der Geburt keine Zeit zum Nachdenken zu geben, falls noch keine Entscheidung bezüglich der Abgabe des Kindes erfolgt ist. Aber es steht uns nicht zu, eine „ Nachdenkzeit“ zu verordnen. Hier steht die Entscheidungsfreiheit der Frau im Vordergrund.

Auch müssen bei einem frühzeitigen Arbeitsbeginn Themen wie Ausstattung des Arbeitsplatzes und psychische Belastung am Arbeitsplatz bedacht werden.

Neben den psychologischen und sozialen Überlegungen muss selbstverständlich auch an die Not­wendigkeit der körperlichen Regeneration gedacht werden.

Die Zeit nach der Entbindung (Postpartalperiode, Wochenbett) wird mit 6-8 Wochen angegeben. In dieser Zeit bilden sich die schwangerschafts- und geburtsbedingte Veränderungen zurück. Je nach Schwangerschafts- und Geburtsverlauf kann diese Regenerationsphase unterschiedlich lang sein.

Erkrankungen bedingt durch die Schwangerschaft, Geburtskomplikationen aber auch Erkrankungen im Wochenbett wie z.B. postpartale Depressionen, die in 10-15% der Fälle nach Geburt und insbe­sondere nach psychischen Belastungen in der Schwangerschaft auftreten können, werden einen Arbeitsbeginn vor der momentanen gesetzlich festgelegten Schutzfrist unmöglich machen.

In Zusammenschau der oben aufgeführten Vor-und Nachteile, die für eine Frau entstehen können, wenn sie bereits vor der Achtwochen-Schutzfrist arbeiten möchte, erscheint eine Veränderung der momentanen Bestimmung sinnvoll. Die Einhaltung einer Schutzfrist von 2 Wochen nach Geburt in Analogie zur Situation nach Versterben eines Kindes (§3 Abs.4 Satz1 MuSchG) sollte verpflichtend sein.

Allerdings kann der frühe Arbeitsbeginn nach Entbindung nur auf ausdrücklichen Wunsch der Frau erfolgen. Dieser sollte schriftlich festgelegt werden. Es muss auf jeden Fall ein ärztliches, psycho­somatisches Beratungsgespräch erfolgen. Hier kann Raum gegeben werden für ein Gespräch über körperliche und psychische Belastungen und die Beweggründe für den frühen Wiedereintritt in das Arbeitsleben. Auch muss im ärztlichen Gespräch die Situation am Arbeitsplatz erörtert werden. Unter Umständen muss der Betriebsarzt hinzugezogen werden, um eine Gefährdung am Arbeitsplatz aus­zuschließen. Ebenso muss die Möglichkeit eines Widerrufs der Entscheidung gegeben sein.

Diese Änderung der Schutzfristregelung kann eine größere Handlungsfreiheit der Frau, die ihr Kind zur Adoption abgeben möchte, bedeuten. Dies entspräche dem Gedanken einer größeren Selbst­bestimmung der Frau, der bereits an anderer Stelle bei der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes umgesetzt wurde.

 

Ansprechpartnerinnen für die Presse

Dr. med. Claudia Schumann
Vizepräsidentin der DGPFG
Claudiaschumann@t-online.de
M +49 170 7322580

 

Slide DGPFG-Stellungnahme zu Anpasssung des Adoptionshilfegesetzes

Stellungnahme der DGPFG zur Einführung der Nichtinvasiven Pränataldiagnostik als Kassenleistung

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Stellungnahme

„WAS WOLLEN SIE VON IHREM KIND WISSEN?“

Dresden, November 2018.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) aus Anlass der parlamentarischen Diskussion
über die Einführung der Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) als Kassenleistung

Die Übernahme der NIPD in die Mutterschaftsrichtlinien wird in der DGPFG kritisch diskutiert.
Nach Ansicht der DGPFG dient das Wissen, das durch die NIPD gewonnen wird, nicht oder nur bedingt dem Wohl des einzelnen Ungeborenen und dem Wohl der werdenden Mutter. Frauenärzten und Frauenärztinnen kommt bei der Beratung zu Pränataldiagnostik eine besondere Aufgabe zu: Sie sollen bei spürbar vorhandenem gesellschaftlichen Druck Frauen darin unterstützen, selbstbestimmt  Entscheidungen zu treffen. Das erscheint  kaum möglich. Es besteht ein Dilemma zwischen gesellschaftlicher Erwartung und individuell erlebter Realität. Das kann verstärkt werden durch eine Kostenübernahme der Krankenkassen, die aus Gründen der Gerechtigkeit und der Selbstbestimmung dennoch geboten scheint. Für den Umgang mit der NIPD bedarf es einer gesellschaftlichen Besinnung.

Das Angebot der Pränataldiagnostik im gesellschaftlichen Kontext
Eng verbunden mit  der möglichen Anerkennung der NIPD als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist der gesellschaftliche Umgang mit Behinderung und Anders-Sein. Wir erleben derzeit eine Diskrepanz:  Auf der einen Seite gibt es die  geforderte und geförderte Inklusion von Menschen mit Behinderung, auf der anderen Seite das Angebot der Medizin, durch immer speziellere Angebote der Pränataldiagnostik eine (chromosomal bedingte) „Abweichung“ möglichst früh in der Schwangerschaft zu erkennen. Die NIPD ist nur der Endpunkt einer langjährigen Entwicklung. Dieses Angebot ist unausgesprochen verbunden  mit der Perspektive, die Geburt der Betroffenen zu verhindern: Mehr als 90% der Schwangeren, die erfahren, dass ihr ungeborenes Kind eine Trisomie 21 hat, entscheiden sich für einen Abbruch der Schwangerschaft. Der Widerspruch  zwischen öffentlich propagierter Inklusion und  individuell möglicher Selektion wird nicht benannt, im Gegenteil: Er wird weitgehend verschleiert. Was als Angebot der Selbstbestimmung deklariert wird, erleben viele Schwangere als gesellschaftlichen Druck. Die individuelle Lösung der mit dieser doppelten Botschaft verbundenen Problematik während der Schwangerschaft kann eine Überforderung von Frauen und ihren beratenden Ärzten/Ärztinnen darstellen.
Die DGPFG begrüßt, dass die Diskussion um die Frage der Kostenübernahme derNIPD auch im parlamentarischen Rahmen erörtert wird. Denn es geht um mehr als um eine medizinische Methoden-Diskussion, es geht um grundsätzliche ethische Problemstellungen.  Dazu gehören die Selbstbestimmung der Schwangeren, der Schutz des Ungeborenen, der gesellschaftliche Umgang mit dem „Anders-Sein“ und ein gerechter  Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Dabei geht es nicht um richtig oder falsch, sondern letztlich um ein Abwägen von moralischen Werten.

Die Aufgabe von Frauenärzten und Frauenärztinnen im Kontext von Pränataldiagnostik
Frauenärztinnen und Frauenärzten fällt beim Thema Pränataldiagnostik eine besondere Rolle zu. Die gynäkologische Praxis ist  für die Schwangeren/ die werdenden Eltern meist die erste und für viele auch die wichtigste Anlaufstelle. Hier erwarten sie Information und zusätzlich Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Das ist sehr umfassend: Das Spektrum der möglichen vorgeburtlichen Diagnosen reicht von unterschiedlich ausgeprägten körperlichen Entwicklungsstörungen und Erkrankungen  bis zu irreversiblen genetisch festgelegten  Besonderheiten, das Spektrum der möglichen Konsequenzen reicht von Besserung bzw. Heilung bis hin zu der Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen.  Eine wirklich umfassende Beratung mit allen möglichen Konsequenzen ist nicht nur sehr zeitaufwändig sondern auch belastend, für alle Beteiligten. Sie reißt die Schwangere notgedrungen aus der „Zeit der guten Hoffnung“.  Eine wirklich autonome Entscheidung, noch dazu unter Zeitdruck und im oben geschilderten gesellschaftlichen Kontext, ist oft kaum zu erreichen.
Pränataldiagnostik ist immer mit Sorge, zum Glück häufig mit Entlastung, nicht selten aber auch mit  Belastung verbunden. Die Beratung verlangt neben dem medizinischen Wissen  eine besonders hohe Kompetenz in Kommunikation. Ziel ist die selbstverantwortliche Entscheidung der Frau auf der Basis von gemeinsamen Überlegungen, ein sogenanntes Shared Decision Making (SDH).
Die DGPFG versammelt als weltweit größter Fachverband der psychosomatischen Frauenheilkunde mehr als 700 Frauenärzte und –ärztinnen,  die sich einer im besten Sinne ganzheitlichen, d.h. körperlichen wie seelischen Betreuung besonders verpflichtet fühlen. Die DGPFG hat von Beginn an die Einführung der NIPD kritisch begleitet und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen (s.Stellungnahme zu NIPD/ Dez. 2013).

Aspekte der NIPD
Die medizinischen Grundlagen und Aussagemöglichkeiten der NIPD setzen wir als bekannt voraus.
Weithin unbestritten ist, dass mit Hilfe dieser Methode höchstwahrscheinlich eine Anzahl von bislang  iatrogen (ärztlich) verursachten Fehlgeburten verhindert werden kann, die der derzeit üblichen Fruchtwasserentnahme anzulasten sind. Aus diesem Blickwinkel  hat die NIPD medizinische Vorteile, und  Frauen müssen über die neue Methode informiert werden. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie die NIPD in Anspruch nehmen wollen um etwas über die genetische Ausstattung ihres Ungeborenen zu erfahren.  Diese Entscheidung sollte nicht an die persönlichen finanziellen Möglichkeiten gebunden sein. Alles zusammen sind das klare  Argumente für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Allerdings ist dabei zu bedenken: Die NIPD ist keine übliche Methode der Früherkennung. Sie dient nicht dem Wohl des individuellen Ungeborenen und nur sehr bedingt dem Wohl der werdenden Mutter. Damit ist gemeint:  Die Information über einen „normalen“ Chromosomensatz kann zwar manche Schwangere entlasten, aber die Information  „Trisomie“  führt zu enormer Belastung. Fast alle Schwangeren entscheiden sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, aus Angst vor der erwarteten und gefürchteten Belastung.  Das ist nicht der einzelnen Frau oder der frauenärztlichen Beratung anzulasten, sondern hat vor allem mit dem gesellschaftlichen Umfeld zu tun. Solange Sätze üblich sind wie: „Willst Du Dir das wirklich antun?“ ist es enorm schwierig, eine Entscheidung für ein Kind mit einer Chromosomenauffälligkeit zu treffen. Die Entscheidung gegen das Kind ist ein Tabu: Der Abbruch wegen Trisomie wird von den meisten Familien geheim gehalten, was zu einer weiteren Belastung führt.

NIPD als Kassenleistung – was ist zu fordern?
Es ist nach Mitteilungen aus dem GKV-Spitzenverband damit zu rechnen, dass die NIPD demnächst  als Kassenleistung aufgenommen wird, zumindest bei Risikoschwangeren.  Die DGPFG akzeptiert das, warnt aber vor einer umstandslosen Aufnahme der NIPD in den Leistungskatalog der Mutterschaftsrichtlinien.

Die DGPFG fordert:

  • eine professionelle umfassende und offene Beratung, für die es der Kompetenz, der Zeit und der Honorierung bedarf.  Jede Schwangere sollte vor jeder Form der Pränataldiagnostik, speziell aber vor der NIPD gefragt werden: „Was wollen Sie von Ihrem Kind wissen?“  Zusammen mit dem Angebot der NIPD muss in der Beratung eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Diagnose einer Chromosomenveränderung nicht mit der Möglichkeit einer Therapie verbunden ist. Die Schwangere sollte wissen, dass sie eventuell vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt wird bis hin zu einem Abbruch der Schwangerschaft. Sie sollte erfahren, dass jede ihrer Entscheidungen – für oder gegen NIPD, für Austragen oder Abbruch einer Schwangerschaft – akzeptiert und sie in jedem Fall bestmöglich unterstützt wird.
  • eine fortwährende gesellschaftliche Wertedebatte, eine Diskussion um die Bedeutung von Behinderung und den Umgang damit, unter Einbeziehung aller.  So betonen zum Beispiel Eltern von Kindern mit Trisomie zu Recht: „Mein Kind leidet nicht an einer Trisomie – es hat eine Trisomie.“ Sie berichten von einem ganz speziellen, oft nicht einfachen und dennoch sehr guten Leben. Werdende Eltern müssen darauf vertrauen können, dass sie eine besondere Unterstützung erfahren und ihnen zur Geburt ihres besonderen Kindes gratuliert wird,  statt hören zu müssen: „Hat man das denn nicht vorher sehen können?!“  – eine Frage, die die Problemlösung fälschlich auf die frauenärztliche  Praxis und die einzelne Frau fixiert.  Das darf nicht sein!

Für den Vorstand der DGPFG:
Dr.med.Claudia Schumann
Frauenärztin / Psychotherapie
Vizepräsidentin DGPFG

Stellungnahme zum Download

Ansprechpartnerinnen für die Presse

Dr. med. Claudia Schumann
Vizepräsidentin der DGPFG
Claudiaschumann@t-online.de
M +49 170 7322580

 

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Mehr Schwangerschaftsabbrüche?

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Presse-Mitteilung
Mehr Schwangerschaftsabbrüche?
14.03.2018

Presseinformation

Dresden | Hamburg | überregional | Gesundheit | Gesellschaft

Gegen diskriminierenden Fehlalarm – für konstruktives Miteinander

Dresden, 14. März 2018. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist weiterhin hoch. Das ist alarmierend. Die Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) wertet das als einen Appell, weiter intensiv nach den Gründen und nach möglichen Veränderungen zu suchen. Die DGPFG wendet sich dagegen, das Thema für ungerechtfertigte Vermutungen und Vorwürfe zu instrumentalisieren, wie sie der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in seiner Pressemitteilung vom 7. März 2018 geäußert hat. Darin wird ein Zusammenhang zwischen der Rezeptfreigabe der Pille danach und der Zahl der Abbrüche unterstellt, gleichzeitig wird die Qualität der Beratung in den Apotheken angezweifelt. Zuletzt wird der angeblich medial verursachte Rückgang der Verkaufszahlen der Pille ins Feld geführt, der Frauen hilflos in die Fänge von Verhütungs-Apps und damit „geradewegs in unerwünschte Schwangerschaften“ führe.

Beratung statt Bevormundung

Frauenärztin Dr. med. Claudia Schumann, Vizepräsidentin der DGPFG, setzt dagegen: „Statt Diskriminierung und Abwertung geht es mehr denn je um eine kluge Kooperation für Beratung mit dem Ziel, Frauen ebenso wie Männer zu guten Entscheidungen zu befähigen. Beratung ist angesagt – nicht Bevormundung.“
Schon der Ausgangspunkt der Pressemitteilung des BVF ist fragwürdig. Wenn auch die absolute  Zahl der Abbrüche im Jahr 2017 etwas angestiegen ist, bleibt insgesamt kontinuierlich ein leichter Abwärtstrend zu beobachten: Bezogen auf die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter zeigt sich ein Rückgang von 59 Abbrüchen pro 10.000 Frauen im Jahre 2012 auf 58 / 10.000 im Jahr 2017. Dass der Berufsverband der Frauenärzte das anscheinend nicht realisiert, sondern nur die absoluten Zahlen veröffentlicht, ist ein ärgerlicher Fehlalarm. Es stimmt außerdem nachdenklich, dass die berechtigte Sorge vieler Frauen vor gesundheitlichen Schäden durch die Pille bzw. die Spirale und deren Suche nach Alternativen weggewischt wird mit Hinweisen auf die negative Kraft der Medien. Den Frauen wird der schwarze Peter zugeschoben, sich auf unsichere Methoden einzulassen. Dabei sollte heutzutage doch klar sein: Verhütung geht beide an, Männer ebenso wie Frauen! Durch entsprechende Informationen und empathische Beratung werden sie befähigt, immer wieder passend zu ihrer individuellen Situation richtige Entscheidungen für ihre reproduktive Gesundheit zu treffen. Dazu gehört auch, zwischen den Risiken und den Vorteilen einer kontrazeptiven Maßnahme abzuwägen. An dieser Aufgabe sind Frauenärztinnen und -ärzte maßgeblich beteiligt, da sie für viele Frauen die ersten Ansprechpartner sind.

Warum werden so viele Frauen ungewollt schwanger?

Natürlich sind 100.000 Abbrüche pro Jahr viel – sie belasten alle Beteiligten. In Zeiten von Pille und Spirale ist die Frage berechtigt, warum immer noch so viele Frauen ungewollt schwanger werden und sich für einen Abbruch entscheiden. Die eine klare Antwort darauf gibt es nicht. Sehr unterschiedliche Faktoren spielen individuell eine Rolle, wenn die Trennung von Sex und Empfängnis bzw. Zeugung nicht gelingt. Neben der Verunsicherung, die Frauen statt zur Pille zu einer App greifen lässt, neben den Problemen von Männern im Umgang mit dem Kondom können unbewusste Wünsche und innere Konflikte, finanzielle Probleme, Unwissen und  mangelnder Zugang zu Verhütungsmitteln eine Rolle spielen. Aus Beratungsstellen ist zu hören, dass auffallend viele geflüchtete Frauen ungewollt schwanger werden; exakte Zahlen dazu fehlen, ebenso wie zur  Zahl der geflüchteten Frauen, die Verhütung brauchen. Belegt ist, dass aus den angrenzenden Ländern wie Polen, wo der Abbruch verboten ist, zunehmend mehr Frauen nach Deutschland für diesen Eingriff kommen. Beide Gruppen tragen dazu bei, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht schneller sinkt.

Pille danach: Auf Zusammenarbeit der Heilberufe setzen!

„Es ist gut, dass Mädchen und Frauen sich jetzt unkompliziert und vor allem zeitnah die Pille danach besorgen können“, betont Dr. Claudia Schumann. Gerade nach der Rezeptfreigabe stehen die FrauenärztInnen noch mehr in der Pflicht für die präventive Beratung, damit Paare schnell handeln, wenn die Verhütung vergessen wurde oder das Kondom gerissen ist. Erst in zweiter Instanz kommen die ApothekerInnen zum Zuge. Sie haben sich nach der Aufgabe nicht gedrängt, sie aber mit großem Engagement übernommen, wie die gerade überarbeitete Handlungsanweisung der Bundesapothekerkammer belegt. Es entbehrt jeder sachlichen Grundlage, dieser Berufsgruppe zumindest unterschwellig eine Schuld daran zuzuschreiben, dass weiterhin viele Frauen einen Abbruch vornehmen lassen.

„Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“: Die Betroffenen sollten sich auf die Zusammenarbeit der Heilberufe verlassen können.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Dr. med. Claudia Schumann – Vizepräsidentin der DGPFG
Claudiaschumann@t-online.de
Tel. 0170-7322580

Terminhinweis

Das Thema Schwangerschaftsabbrüche wird neben vielen weiteren auch auf der 47. Jahrestagung der DGPFG am 16. und 17. März 2018 in den DRK Kliniken Berlin Westend thematisiert.

www.dgpfg-kongress.de

Über die DGPFG

Die interdisziplinäre Fachgesellschaft fusionierte im Jahr 2000 in Dresden aus der 1979 in der DDR gegründeten Arbeitsgemeinschaft für Psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe und der 1981 in der BRD entstandenen Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Geburtshilfe und Gynäkologie. Dies war ein bis dato für deutsche wissenschaftliche Gesellschaften einmaliger Vorgang.

Die DGPFG mit heute rund 800 Mitgliedern möchte u. a. Forschung und Lehre in der psychosomatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die  psychosomatische Versorgung im Gesundheitssystem fördern und die Qualität der psychosomatischen Grundversorgung und fachgebundenen Psychotherapie sichern.

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V.

Tzschimmerstraße 30
01309 Dresden

Tel. +49 (0) 351 897 5932
Fax +49 (0) 351 897 5939

E-Mail: info@dgpfg.de

http://dgpfg.de/

Mit freundlichen Grüßen

Presseinformation i. A. der DGPFG

Dagmar Möbius
Freie Journalistin (DJV)
*Recherche, Redaktion, Beratung*
Berlin-Brandenburg & Dresden

Mobil: +49 (174) 9 84 75 14

E-Mail: pr@dagmar-moebius.de (nur für PR)

Ansprechpartnerinnen für die Presse

Dr. med. Claudia Schumann
Vizepräsidentin der DGPFG
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Aktion Roter Stöckelschuh startet – 2017

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Presse-Mitteilung
Aktion „Roter Stöckelschuh“ startet
20.03.2017

Presseinformation

Dresden | Hamburg | überregional | Gesundheit | Gesellschaft

Sexarbeiterinnen in gynäkologischen Praxen willkommen

Dresden/Hamburg, 20. März 2017. Ab sofort  können FrauenärztInnen mit einem schicken Stöckelschuh ein Willkommen für Frauen aus der Sexarbeit signalisieren. Der sichtbar im Eingangsbereich der Praxis angebrachte Aufkleber zeigt: Hier werden Sexarbeiterinnen zu allen gynäkologischen Themen umfassend beraten und betreut.

Dazu gehören nicht nur die Krebs-Früherkennung oder die Behandlung von Regelschmerzen, sondern auch spezielle Fragen ihres Berufsalltags sowie fundierte Informationen zu Prävention, Diagnostik und Therapie von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und die Beratung bei individuellen Problemen. Die Sticker sind Teil einer gemeinsamen Kampagne von FrauenärztInnen und Sexarbeiterinnen, die für einen respektvollen professionellen Umgang mit Sexarbeit in der Praxis wirbt.

Initialzündung auf wissenschaftlichem Kongress in Dresden

Dass ein solches Angebot fehlt, war eines der Ergebnisse der Podiumsdiskussion  „Was hat die Frauenheilkunde mit der Prostitution zu tun?“ im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) Anfang März 2017 in Dresden.  Unter der Überschrift „Das Eigene und das Fremde“ wurde eine äußerst aktuelle Thematik reflektiert. Neben den großen Themen Migration und transkulturelle Kommunikation hatte da die Prostitution ihren berechtigten Platz.

Emotionen und großes Interesse

Das Thema Sexarbeit wurde zum ersten Mal in Deutschland auf einem wissenschaftlichen gynäkologisch-psychosomatischen Kongress bearbeitet. Die hohe Aufmerksamkeit der nahezu 400 Teilnehmenden bestätigte die Entscheidung. „Schon der Begriff ‚Prostitution‘ weckt viele Emotionen. Aber wir wissen zu wenig darüber. Wir brauchen mehr Sachlichkeit in der Diskussion“, sagt Dr. med. Claudia Schumann aus Northeim, Frauenärztin und Vizepräsidentin der DGPFG. Lena Morgenroth aus Berlin vertrat die Sexarbeit auf dem Podium: „Die meisten meiner Kolleginnen trennen das – bei Fragen zu STI gehen sie lieber zum Gesundheitsamt oder zu Spezialpraxen. Bei der Frauenärztin des Vertrauens wollen sie sich dagegen nicht als Sexarbeiterin outen, weil sie nicht wissen, wie die reagiert und ob die sich überhaupt auskennt über Infektionswege bei besonderen sexuellen Praktiken.“

Weniger Erkrankungen durch Entkriminalisierung

„Zunächst ist es wichtig, klar zwischen Sexarbeit und Menschenhandel zu trennen“, betont Harriet Langanke, Sexualwissenschaftlerin aus Köln. Sie demonstrierte auf der Tagung in Dresden, wie sich unterschiedliche Gesetzeslagen international auf den gesellschaftlichen Umgang mit Prostitution auswirken: „Erfahrungen aus Neuseeland zeigen: Infolge einer konsequenten Entkriminalisierung von Sexarbeit haben Gewalterfahrungen und Erkrankungen unter Sexarbeiterinnen nachweislich abgenommen.“

Konkrete Daten zu Sexarbeit fehlen

Wie freiwillig der Entschluss zu Sexarbeit ist, hängt oft von den Alternativen ab, die Frauen für sich sehen. Dazu fehlen, wie auch zur Zahl der in Deutschland tätigen Sexarbeiterinnen, die genauen Daten. „Viele Frauen würden gerne anders ihr Geld verdienen. Angebote für den Ausstieg sind wichtig“, weiß Ulrike Richter. Die Sozialpädagogin in Dresden kennt das breite Spektrum vom Straßenstrich der Drogenabhängigen bis zum Escort-Dienst.

Aufkleber-Idee aus Hamburg

„Die Aufkleber fanden schon bei der Tagung in Dresden reißenden Absatz“, berichtet Claudia Schumann. „Mitgebracht hatte die Idee meine Kollegin Dorothee Kimmich-Laux aus Hamburg, die sich seit Jahren bei Ragazza engagiert.“ Das ist eine Kontakt- und Anlaufstelle für Frauen, die Drogen konsumieren und der Prostitution nachgehen. Dort wurde auch das Projekt geboren und der Sticker entwickelt. Die Aufkleber „Roter Stöckelschuh“ können beim Hamburger Verein ragazza geordert werden. Im vorab geschickten Freiumschlag erhalten die Besteller zudem wichtige thematische Informationen zugesendet.Spenden für die Arbeit von Ragazza sind willkommen!

Gemeinsames Ziel von DGPFG und BesD

Die DGPFG tritt gemeinsam mit dem Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleitungen (BesD) dafür ein, dass Sexarbeiterinnen gesundheitlich noch besser versorgt und betreut werden. Der Sticker ist der Anfang. Geplant sind gezielte Fortbildungen für FrauenärztInnen. „Sexarbeiterinnen wollen nicht ungefragt gerettet werden. Sie brauchen je nach Situation einen respektvolle Aufnahme, Zuhören, und Informationen“, erklärt  Dr. med. Dorothea Kimmich-Laux. Der BesD will eine Liste der frauenärztlichen Praxen führen, in denen Sexarbeiterinnen willkommen sind. Fabienne Freymadl, Vorständin des BesD und Sexarbeiterin: „Wir begrüßen diese Aktion. Sexarbeitende werden immer noch aktiv diskriminiert und stigmatisiert. Akzeptierend eingestellte Ärzt*innen sind für uns sehr wichtig, denn nur so haben wir den Mut, uns zu offenbaren.“

Über die DGPFG

Die interdisziplinäre Fachgesellschaft fusionierte im Jahr 2000 in Dresden aus der 1979 in der DDR gegründeten Arbeitsgemeinschaft für Psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe und der 1981 in der BRD entstandenen Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Geburtshilfe und Gynäkologie. Dies war ein bis dato für deutsche wissenschaftliche Gesellschaften einmaliger Vorgang.

Die DGPFG mit heute rund 800 Mitgliedern möchte u. a. Forschung und Lehre in der psychosomatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe fördern, die  psychosomatische Versorgung im Gesundheitssystem unterstützen und die Qualität der psychosomatischen Grundversorgung und der fachgebundenen Psychotherapie sichern.
www.dgpfg.de

Über den BesD

Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. wurde 2013 in Köln gegründet. Der Verband möchte die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeitern aller Geschlechter verbessern, über die unterschiedlichen Aspekte von Prostitution informieren und der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegen wirken.
www.berufsverband-sexarbeit.de

Über ragazza

ragazza ist eine niedrigschwellige und akzeptierende Kontakt- und Anlaufstelle mit einem integrierten Gesundheitsraum/ Konsumraum in Hamburg. Sie bietet Hilfen für Frauen, die Drogen konsumieren und der Prostitution nachgehen.
www.ragazza-hamburg.de

Ansprechpartnerinnen für die Presse
Dr. med. Claudia Schumann
Vizepräsidentin der DGPFG
E Claudiaschumann@t-online.de
M +49 170 7322580

Dr. med. Dorothee Kimmich-Laux
Frauenärztin Ragazza/Hamburg
E Kimmich-Laux@t-online.de
M +49 171 9526174

Foto Aktion „Roter Stöckelschuh“
Foto: ©ragazza e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Presseinformation i. A. der DGPFG

 

Dagmar Möbius
Freie Journalistin (DJV)
*Recherche, Redaktion, Beratung*
Berlin-Brandenburg & Dresden

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Dr. med. Dorothee Kimmich-Laux

Frauenärztin Ragazza/Hamburg
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Dagmar Möbius

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Hormontherapie 2016 – DGPFG-AKF-Stellungnahme

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Stellungnahme von AKF und DGPFG zur fragwürdigen Renaissance der Hormontherapie

28.06.2016

Die vielen Äußerungen in den frauenärztlichen Medien, die eine “Renaissance der Hormontherapie” begrüßen, haben uns zu einer kritischen Reaktion veranlasst.

Stellungnahme des Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG)

  • zur Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) vom 4.5.2016
  • zum Editorial im „Frauenarzt“ 5/2016 von Ch. Albring
  • sowie zu dem Artikel: WHI-Autoren mahnen: Millionen von Frauen müssen unnötig leiden! von A. O. Mueck in Frauenarzt 5/2016
  • Hormontherapie in den Wechseljahren: Evidenzbasierte Indikationsstellung statt Medikalisierung

Schon wieder proklamieren Hormonbefürworter in der DGGG und im BVF eine Renaissance der HRT! Mangels neuer Studienergebnisse generalisieren sie eine einfache Meinungsäußerung von US-amerikanischen ForscherInnen, als wäre sie ein Paradigmenwechsel.

Dabei beziehen sich die WHI-KoautorInnen Joann E. Manson und Andrew M. Kaunitz speziell auf amerikanische Verhältnisse, wenn sie eine Untertherapie feststellen. Ihrer Ansicht nach ist eine Hormontherapie indiziert für Frauen mit mittleren bis schweren klimakterischen Symptomen. Sie gehen davon aus, dass etwa 20 % der Frauen in der frühen Menopause behandlungsbedürftig sind.

In Deutschland wurden im Jahre 2001, also vor Veröffentlichung der WHI, etwa 40 % der Frauen zwischen 50 und 70 Jahren mit Hormonen behandelt. Im Jahre 2007, also 5 Jahre nach der WHI war die Behandlungsrate auf 20 bis 25 % gesunken. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass „Millionen Frauen unnötig leiden müssen“. Im Gegenteil, der Statistik zu Folge werden eher mehr als die 20 % Frauen behandelt. Passend dazu zeigt eine repräsentative Untersuchung deutscher Frauen aus dem Jahr 2012, dass etwa 22 % der Frauen unter deutlichen bis schweren sogenannten Wechseljahres- symptomen leiden (Weidner et al., 2012).

Die WHI-Studie wurde in Deutschland auch nie als Argument benutzt, Frauen mit Wechseljahres-Beschwerden eine effektive Therapie vorzuenthalten. Im Gegenteil, sowohl die S3-Leitlinie von 2009 als auch seriöse Publikationen weisen immer wieder darauf hin, dass es in der WHI um Nutzen und Schaden einer Langzeitbehandlung mit Hormonen aus präventiven Gründen ging und eben nicht darum, die Behandlung von klimakterischen Beschwerden zu bewerten. Kritisch wurde immer nur eine Behandlung gesehen, die „prophylaktisch“ durchgeführt werden sollte. Der Altersdurchschnitt von 63 Jahren in der WHI ist dem Ziel der Studie vollständig angemessen.

Mit der Botschaft, dass das absolute Risiko für unerwünschte Ereignisse bei jüngeren Frauen, also unter 60 Jahren, niedriger ist als für ältere Frauen über 60 Jahren, erfahren wir nichts Neues. Das ist überhaupt die Basis, Frauen Hormone gegen Wechseljahresbeschwerden zu verordnen. Allerdings lassen es die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht zu, wenn unsere Fachgruppenvertreter aus dem Plädoyer für die Behandlung mittlerer bis schwerer klimakterischer Beschwerden gleich wieder eine Indikation für die „jahrelange Substitution, sofort nach Beginn des Mangels“ machen. Die Diktion verrät: Sie haben aus der WHI-Studie nichts gelernt. Sie ignorieren dabei aber auch, wie Frauen heute mit ihren Wechseljahren umgehen wollen, nämlich selbstbestimmt und individualisiert; und dass sie eine kompetente psychosomatische Begleitung wollen und zu schätzen wissen, die viel mehr bein- haltet als eine einseitige Hormonersatz-Therapie (Schumann et al. 2011).

Schließlich beklagen die amerikanischen ForscherInnen, dass junge ÄrztInnen nach der WHI nicht mehr gelernt hätten, klimakterische Beschwerden effektiv zu behandeln. Sie beziehen ihre Begründung aus einem Trainingsprogramm für junge InternistInnen. Es ist ohne Frage wichtig, ÄrztInnen jeder Fachrichtung in Themen der Frauengesundheit zu unterrichten. Aber unsere hiesigen Fachverbände instrumentalisieren diese ehrliche Analyse der amerikanischen Verhältnisse und bringen niedergelassene FrauenärztInnen in Misskredit.

Sowohl AKF e.V. als auch DGPFG verfügen über große Fachexpertise, gerade im gynäkologisch-geburtshilflichen Fachgebiet. Die sich regelmäßig wiederholenden manipulativen Äußerungen von Vertretern der wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGGG und des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) speziell zum Thema Hormontherapie in den Wechseljahren sind irreführend (arzneitelegramm 6/2016). Die vielen FachkollegInnen, die ihre Patientinnen mit großem Engagement versorgen, haben Besseres verdient, nämlich eine zuverlässige evidenzbasierte Informationspolitik.

Für die DGPFG
Dr. med.Wolf Lütje

Präsident

Dr. med.Claudia Schumann
Vizepräsidentin

Prof. Dr.med. Kerstin Weidner
Wiss. Beirat

Für den AKF
Dr. med. Dagmar Hertle
1.Vorsitzende

Dr.med. Antje Huster-Sinemillioglu
Beisitzerin

Slide AKF und DGPFG-Stellungnahme zur fragwürdigen Renaissance der Hormontherapie

Literatur

Pressemeldung der DGGG e.V. vom 4.5.2016,
Hormonersatzbehandlung in den Wechseljahren hat mehr Nutzen als Risiken, www.dggg.de

Editorial im Frauenarzt 57, Heft 5, 2016, S.433

WHI-Autoren mahnen: Millionen von Frauen müssen unnötig leiden!
A.O.Mück, Frauenarzt 57, Heft 5, 2016, S. 442-4

Menopause Management – Getting Clinical Care Back on Track, Manson, J.E., Kaunitz, A.M., N Engl J Med 374,9 March 3, 2016

Schumann, C., Beckermann, M., Bodelschwingh, F.v., Dorsch, V., Lehmann, C., Möller, I., Tormann, D. (2011) „Es hat nichts gefehlt“ – Wechseljahre 2010 in der psychosomatischen Praxis. In: FRAUENARZT 52 (2011) Nr.12

GEK-Arzneimittel-Report 2007, Glaeske G, Jahnsen, K, Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse Band 55, Bremen, Schwäbisch Gmünd

Weidner, K., Richter, J., Bittner A., Stöbel-Richter Y., Brähler E. (2012) Klimakterische Beschwerden über die Lebensspanne? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in der deutschen Allgemeinbevölkerung. Psychotherapie Psychosomatik Medizinische Psychologie 62: 266–275

Arzneitelegramm 6/ 2016: POSTMENOPAUSALE HORMONTHERAPIE – Gynäkologische Fachgesellschaften setzen weiterhin auf Desinformation

Richtlinie Zervixkarzinom-Screening – 2015

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DGPFG-Stellungnahme
Richtlinie Zervixkarzinom-Screening
15.10.2015

Änderung der Krebsfrüherkennung-Richtlinie: Zervixkarzinom – Screening

Berlin, 15. Oktober 2015

Grundsätzlich begrüßen wir eine Änderung des bisherigen Systems der Krebsfrüherkennung mit der Einbeziehung evidenzbasierter Verfahren (HPV-Diagnostik) und der Einführung eines organisierten Screenings, wie es in den Europäischen Leitlinien von 2007 vorgesehen ist und unterstützen das damit verfolgte Ziel, die Teilnahmerate an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung zu verbessern und die Rate sowohl an Neuerkrankungen als auch an Sterbefällen am Zervixkarzinom zu senken.

Ebenso halten wir die ausdrückliche Beibehaltung des Anspruchs auf eine jährliche klinische Untersuchung für wichtig, da sich gezeigt hat, dass viele Frauen diese Konsultation auch für die Beratung zu weiteren Anliegen ( Empfängnisregelung, Klimakterium, Angebote der Prävention) nutzen und die Chance besteht, auch psychosoziale Belastungsfaktoren zu erfassen.

Kritisch sehen wir, dass grundlegende Fragen offen bleiben aufgrund fehlender Daten zur subjektiven Belastung und gesundheitsbezogenen Lebensqualität durch die Umstellung des Screeningsystems und dass damit auch nicht gewährleistet ist, das selbstgesteckte Ziel zu erreichen.

Alle drei Beschlussfassungen haben als Ziel benannt, neben der Senkung der Neuerkrankungen an invasiven Zervixkarzinomen und der Zervixkarzinomsterblichkeit, sowie der Entdeckung von Zervixkarzinomen in einem möglichst frühen Stadium, „gleichzeitig eine Minimierung der Belastungen, die mit einem Früherkennungsprogramm verbunden sein können, zu gewährleisten“ (z. B. unnötige Sorge durch falsch-positive Befunde, Gefahr der Überdiagnose und Übertherapie, Gefahr der Scheinsicherheit bzw. Gefährdung durch falsch-negative Befunde, Ungewissheit während der Wartezeiten auf Befundergebnisse sowie Risiken und Nebenwirkungen der Untersuchungen selbst.)

Ebenso haben alle drei Gremien in ihren Beschlussfassungen wie folgt darauf hingewiesen:

„Keine der Studien lieferte auswertbare Daten zu den patientenrelevanten 4 Endpunkten Gesamtüberleben, krankheitsspezifische Mortalität, unerwünschte Folgen der Screeningstrategie und Veränderung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität“ 

Damit ist die Erfüllung des Zieles „Minimierung der Belastungen“ mit dem jetzt beschlossenen Vorgehen nicht gewährleistet, da zu deren Einschätzung keinerlei objektive Daten vorliegen. Über diese soll jedoch neutral und umfassend aufgeklärt werden, sie sind wichtiger Inhalt der ärztlichen Beratung und damit Voraussetzung für die Entscheidung der Frau über die Inanspruchnahme und über ihre Wahl des geplanten Screeningverfahrens – mit nachhaltiger Auswirkung auf ihre Gesundheit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität.

Aus unserer Sicht wäre die Durchführung von Pilotprojekten vor einer flächendeckenden Umstellung des Screeningverfahrens notwendig gewesen, um diese Belastungen zu evaluieren, wie bereits von anderer Seite angemahnt wurde. (1)

Angesichts des jetzigen Standes der Beschlussfassungen, der solches Vorgehen nicht vorsieht, sehen wir für sowohl für die Beratung als auch für die Evaluation nur noch folgende Änderungsmöglichkeiten – diese jedoch als sehr dringlich an:

1. Stärkung des Stellenwertes einer individuellen ärztlichen Beratung sowohl vor der Entscheidung zum Monitoring als auch bei allen auffälligen Befunden. 

2. Begleitende Evaluation zur Erfassung der Belastungen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Einbeziehung der Patientinnen 

Begründung:

  1. Hinsichtlich des hohen Stellenwertes der in allen Beschlussfassungen geforderten umfassenden Aufklärung der Frau als Grundlage für ihre Entscheidung über die Screening-strategie (HPV- Test oder jährliche Zytologie) bleiben zu viele wichtige Fragen offen, die zu erheblichen Unsicherheiten führen können und die geforderte Neutralität der Beratungs-inhalte nicht gewährleisten. Unsicherheiten betreffen dabei nicht nur die zu beratenden Frauen, sondern gelten ebenso für die beratenden Ärztinnen und Ärzte; es ist absehbar, dass diese zu Lücken und Fehlinformationen führen können.Umso wichtiger wird damit die gemeinsame Klärung des individuellen Risikos der Frau für die Entstehung eines Zervixkarzinoms aufgrund ihrer gesundheitlichen, partnerschaftlichen und psychosozialen Lebenssituation durch Patientin und Arzt/ Ärztin in einem patientinnenzentrierten Beratungsprozess, der bedarfsweise auch mehrere Gespräche umfassen kann.Diese Beratung muss sowohl vom zeitlichen als auch honorarmäßigen Aufwand her angemessen gewährleistet sein.Ziel der Aufklärung soll die informierte Entscheidung der Patientin sein zur Wahl eines Screeningverfahrens (Zytologie allein oder HPV-Test), welches für 5 Jahre dann alternativlos festgelegt wird. Es ist bekannt und durch Untersuchungen belegt, dass die partizipative Entscheidungsfindung als gemeinsame Entscheidung mit dem Arzt/ der Ärztin von den meisten PatientInnen ausdrücklich gewünscht und wahrgenommen wird. (2,3).Angesichts differierender Angaben für falsch negative HPV-Befunde (4) – besonders für Adenocarcinome- ist eine sichere Grundlage für die Aufklärung über Vor- und Nachteile beider Verfahren und deren mögliche Auswirkungen derzeit aus unserer Sicht nicht ausreichend gegeben und eine informierte Entscheidung der Patientin daher fraglich. Die Gefahr ist damit groß, dass die ärztliche Favorisierung eines Verfahrens – bewusst oder unbewusst- vom Arzt/ Ärztin vermittelt und von der Patientin übernommen wird bzw. ihre Entscheidung unverhältnismäßig beeinflusst.Ebenso besteht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich das geplante Monitoring in seiner Durchführung und Aussage, welche Screeningstrategie hier in Deutschland eine tatsächliche Verbesserung des jetzigen Systems darstellt, als nicht effektiv erweist: bisher haben Frauen den HPV- Test als Zusatzdiagnostik im Zusammenhang mit auffälligen zytologischen Befunden und deren Abklärung vermittelt bekommen oder als fakultative Empfehlung (4) zur erhöhten Sicherheit als zusätzliche Selbstzahler-Leistung (IGEL). Ob und wie die jetzt geplant alternativlose Entscheidung für eine der beiden Screeningverfahren ohne zwischenzeitlich möglichen Wechsel über 5 Jahre von den Frauen akzeptiert und umgesetzt wird, ist weitgehend offen.Es ist sehr wahrscheinlich, dass Frauen weiterhin zusätzlich zum gewählten Screeningverfahren das jeweils andere Verfahren als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen und damit das Monitoring in seiner Aussage fragwürdig wird.
  2. Der positive Nachweis eines HPV-Befundes als eine sexuell übertragene und übertragbare Infektion bedeutet direkter und stärker als die Mitteilung eines auffälligen zytopathologischen Befundes einen Eingriff in das psychosexuelle Erleben der Frau und in die Paarbeziehung mit möglichen negativen Auswirkungen (6). Diese Befundvermittlung bedarf daher einer ausführlichen, einfühlsamen, patientinnenzentrierten Kommunikation, um Ängste und Irritationen sowie mögliche Partnerschaftskonflikte zu verhindern.Es ist vorstellbar, dass hinsichtlich der bisher in Studien ermittelten und prognostizierten höheren Nachweisrate an HPV-Infektionen gegenüber auffälligen zytomorphologischen Befunden (7 ) die Befundmitteilungen zumindest in der ersten Screeningrunde zu häufigeren Irritationen führen – und damit Belastungen nicht vermindert sondern möglicherweise verstärkt werdenDie individuelle ärztliche Aufklärung auf der Basis einer vertrauensvollen Arzt-Patientinnen-Beziehung ist gerade bei abklärungsbedürftigen Befunden daher unbedingt notwendig und darf nicht schriftlichen Befundmitteilungen überlassen werden.


Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
T +49 5551 4774

 

Literatur

  1. Brief der AKF-Gynäkologinnen an den GBA vom 06.10.2015 www.akf-info.de
  2. Walter U, Dreier M (2014). Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Ein Schritt zur informierten Entscheidung? In: Gesundheitsmonitor 2014. Böcken J, Braun B, Meierjürgen R (Eds.) Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung 12-27.
    Link: Gesundheitsmonitor.pdf
  3. Ziele‐Papier 1: „Inanspruchnahme Krebsfrüherkennung“, Handlungsfeld 1 „Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung“ des Nationalen Krebsplans, 2010
  4. Dominik, S., Klimas, D: .Wie sicher ist der HPV-Test in der Praxis? Frauenarzt 55 (2014) Nr.10, 986-989
  5. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. ( 2008): Interdisziplinäre S2k-Leitlinie für die Prävention, Diagnostik und Therapie der HPV-Infektion und präinvasiver Läsionen des weiblichen Genitale AWMF 015/027
  6. Kirsten McCaffery et al., Testing positive for human papillomavirus in routine cervical screening:examination.of psychosocial impact;
    http://onlinelibrary.wiley.com
  7. http://www.medizin-management-verband.de/pdf/medizin-management-preis- 2014/C_DeutscheBKK-KlinikumWolfsburg_Anlage.pdf, S11, Abb.1

Slide DGPFG-Stellungnahme Richtlinie Zervixkarzinom-Screening

Pille danach – 2015

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DGPFG-Stellungnahme
Pille danach: Was zählt ist die Zeit!
21.01.2015

Frauenärztinnen sind nicht klüger als ihre Patientinnen

Wenn die Pille danach ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, spielt die Kompetenz der Frau eine noch größere Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) setzt auf die Eigenverantwortung der Frau und tritt für eine umfangreiche Beratung ein.

Northeim/Hamburg, 21. Januar 2015

„Wir müssen dafür sorgen, dass jede Frau und jedes Mädchen weiß: Wenn etwas in der Verhütung schief geht, muss ich mir schnellstmöglich die Pille danach holen“, betont Dr. Claudia Schumann, Frauenärztin und Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG). Eine ausführliche Kontrazeptions-Beratung in der frauenärztlichen Sprechstunde sieht sie als bestmögliche Grundlage: Gut informiert können Frauen selbst erkennen, wie sie sich schützen können und wann sie sich Sorgen machen müssen, ungewollt schwanger geworden zu sein. „Da die Wirkung der Pille danach entscheidend davon abhängt, dass sie möglichst schnell nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen wird, begrüßen wir die mit der Rezeptfreigabe verbundene Erleichterung des Zugangs“, so die Gynäkologin.

Gerade junge Frauen würden oft aus Scham den rechtzeitigen Gang in die Notfallambulanz scheuen, wenn ihr Frauenarzt nicht verfügbar sei, weiß Dr. Wolf Lütje, Chefarzt einer Hamburger Frauenklinik und Präsident der DGPFG: „Damit geht Zeit verloren!“

Viele Frauenärztinnen und -ärzte bedauern, dass die Chance für die ärztliche Beratung bei der Notfall-Kontrazeption mit der Rezeptfreigabe entfällt. Diese Beratung kann einer Frau bei der Entscheidung helfen, ob sie die Pille danach wirklich nehmen muss. Außerdem ermöglicht sie das Ansprechen anderer Probleme. Da aber bewiesen sei, dass die Pille danach ungefährlich und kaum mit Nebenwirkungen behaftet sei, sei selbst eine „unnötige Einnahme“ kein Problem, so Dr. Schumann. „Es gilt: Lieber einmal zu oft genommen – als zu spät oder gar nicht!“ Und natürlich kann auch nach der Rezeptfreigabe jede Frau, die Fragen zur Notfall-Verhütung hat oder sich Sorgen um eine Infektion macht, weil das Kondom gerissen ist, zum Frauenarzt/zur Frauenärztin gehen.

Darauf müssen auch Apothekerinnen und Apotheker hinweisen, die ab März die Pille danach abgeben werden. „Für weitere Kontroversen zwischen Ärzten und Apothekern ist jetzt keine Zeit“, betont Dr. Wolf Lütje. „Wir müssen zusammen dafür sorgen, dass ungewollte Schwangerschaften sicher verhindert werden!“ Die Apothekerinnen und Apotheker verfügen über ein breites pharmakologisches Wissen und über Beratungserfahrung. Natürlich ist die Notfall-Kontrazeption eine besondere Situation, die spezialisiertes Wissen und besonderes Einfühlungsvermögen verlangt. Die DGPFG bietet daher an: „Für die geplanten Schulungen der Apothekerverbände stellen wir gern unser frauenärztliches Wissen und unsere psychosomatische Beratungskompetenz zur Verfügung.“

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
Frauenärztin/Psychotherapie
Vizepräsidentin der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde)
Hindenburgstraße 26
37154 Northeim
T +49 5551 4774
F +49 5551 2115
M +49 170 7322580

 

Ansprechpartnerin

Dr. med. Claudia Schumann
Frauenärztin/Psychotherapie
Vizepräsidentin der DGPFG (Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde)
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F +49 5551 2115
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Slide DGPFG-Stellungnahme Pille danach

Social Freezing – 2014

http://dgpfg.de/ispog/ispog/wp-content/uploads/sites/3/2017/02/dgpfg-stellungnahme-social-freezing-2014.pdf

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Social Freezing

17.10.2014

„Social freezing“ – ein familienpolitisches Desaster und medizinisch nicht akzeptabel!

Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG) warnt vor einer unüberlegten Zustimmung zu einer „arbeitgeberfreundlichen“ Familienplanung, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen aushöhlt.

Hamburg, 17. Oktober 2014

Karriere und Kinderkriegen verträgt sich nicht „nebeneinander“, wenigstens nicht für Frauen. Also einfach „nacheinander“? Dagegen spricht die Biologie, denn Frauen über 35 Jahre haben weniger Chancen schwanger zu werden. Der medizinische Fortschritt verspricht Abhilfe: Eizellen mit 25 Jahren einfrieren, um sie mit 40 zu nutzen. Ist diese Entwicklung tatsächlich ein weiterer Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen, ein Ausweg aus dem Dilemma?

„Social freezing“ erzeugt Druck auf junge Frauen 

Dr. Claudia Schumann, Vizepräsidentin der DGPFG, sieht die Kehrseite der Medaille: „So belastend ein unerfüllter Kinderwunsch ist, gerade wenn sich die Frau erst spät an die Realisierung gemacht hat, so kann das sogenannte „social freezing“ nicht die Lösung sein. Dieses Angebot verstärkt den Machbarkeitswahn, dass gesunde Kinder einfach organisierbar sind. Mit dieser Aussicht werden in Zukunft die Anstrengungen eher reduziert werden, gemeinsam die Chancen für eine Vereinbarung von Beruf und Kindern zu verbessern. Dies gilt für Frauen wie für Männer. „Social freezing“ setzt Frauen noch mehr unter Druck, ihre weiblichen Seiten zu verdrängen und zu funktionieren“.

Medizinische Optionen werden fehlgeleitet
Die Methode, Eizellen zu konservieren, wurde primär für jüngere Frauen entwickelt, die sich einer aggressiven Krebsbehandlung unterziehen mussten. Da bei einer Bestrahlung oder einer Chemotherapie oft die Eierstöcke irreversibel geschädigt werden, wurden einzelne Eizellen bei ihnen vor der Behandlung entnommen und auf Eis konserviert („freezing“), um sie dann nach der Gesundung und bei späterem Kinderwunsch nutzen zu können. In diesen Fällen ist der Vorgang also eine gute Methode, die sicher auch die Genesung positiv unterstützt.

Da bekannt ist, dass die weiblichen Eizellen auch einfach durch das „Älterwerden“ der Frau Schaden nehmen, lag die Idee nicht fern, für diesen Fall vorzusorgen. Das Angebot, bei unerfülltem Kinderwunsch dann einfach auf tiefgefrorene Eizellen zurückzugreifen, die sie sich in jüngeren Jahren hat entnehmen lassen, halten wir aus psychosomatischer Sicht für nicht akzeptabel, zumal er mit durchaus belastenden Eingriffen verbunden ist. Außerdem kann dies junge Frauen massiv unter Druck setzen: Ist es bald beim Vorstellungsgespräch nützlich, ein Zertifikat über eingefrorene Eizellen vorzulegen, um dieselben Chancen wie der männliche Bewerber zu erhalten? Die Option, Kinder nach Plan in die Karriere einzubauen, verspricht mehr Chancen, behindert aber in Wirklichkeit einen selbstbewussten Lebensentwurf.

„Social freezing“ hebelt die Gleichberechtigung aus
Unabhängig von der individuellen Lösungsstrategie droht „social freezing“ die gesellschaftliche Realität zu beeinflussen: Während aktuell viel für das Wahrnehmen der unterschiedlichen weiblichen und männlichen Fähigkeiten zugunsten einer tatsächlichen Gleichberechtigung getan wird, dreht „social freezing“ das Rad wieder zurück: „Frauen sind wie Männer – zumindest bis 40!“ Ist das ein Fortschritt oder ein Alptraum?

Dr. Wolf Lütje, Präsident der DGPFG und Chefarzt einer Hamburger Frauenklinik, warnt: „Wir müssen alle Anstrengungen fördern, dass Frauen frühzeitig ihren Kinderwunsch erfüllen und im Beruf bleiben können. Sie dabei zu unterstützen, ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag, der allen nützt. Gerade die Kompetenz und Erfahrung von Müttern, die zielgerichtet Schwerpunkte setzen und ihre Kraft gut einteilen können, möchte ich nicht missen. Späte Mutterschaft ist schön, sollte aber nicht das Ziel sein.“

Ansprechpartnerin
Dr. med. Claudia Schumann
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Slide DGPFG-Stellungnahme Social Freezing

Unwort des Jahres: Kaisergeburt – 2014

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DGPFG-Stellungnahme
Unwort des Jahres: Kaisergeburt

07.01.2014

Man muss sich das wie folgt vorstellen: Ein Operateur bereitet die Bauchdecken der Mutter so vor, dass es hierüber unter Anteilnahme der Eltern zur Pseudo-„Spontangeburt“ des Kindes kommt. Was liegt näher diesen Akt als Chimäre von Kaiserschnitt und Geburt, sprich als„Kaisergeburt“ zu bezeichnen. Völlig losgelöst von den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, der grundsätzlichen Möglichkeit, dem Sinn und Unsinn, wohlgemeintem oder aber hinterlistigem Ansinnen dieses Vorgehens: Wer solche euphemistischen Neologismen in die Welt setzt, muss sich klar werden, was er damit anrichtet. Zum einen wird sprachlich mindestens eine Gleichstellung der natürlichen und der operativen Geburt geschaffen und damit die Tür geöffnet – auf allen zum Teil noch unerforschten Ebenen bis hin zur Aufklärung – die Spontangeburt als überholt zu verwerfen. Selbst „Geburtserleben“ und „Bonding“ ist nun vollumfänglich im OP gestaltbar und damit ein psychologisches Argument gegen den Kaiserschnitt scheinbar hinfällig geworden.

Kaisergeburt suggeriert aber auch, dass es unkaiserliche Geburten geben muss.

Sind das dann „Bettlergeburten“ bei denen Frauen all der Ungemach von Schmerz, Angst und Erschöpfung zugemutet wird, weil man ihnen das kaiserliche Gebären versagt??

Es wundert mich nicht, dass es Geburtsmediziner und nicht Psychosomatiker sind, welche solche Ideen entwickeln. Letztere können in Anbetracht solcher Surrogate nur warnend den Finger heben. Es gibt keinerlei Forschung, ob das direkte Erleben der Schnittentbindung nicht sogar nachteilige, möglicherweise sogar traumatisierende Effekte hat. Die Spontangeburt ihres Kindes kann eine Frau regelhaft auch nicht beobachten, und das wird seinen Sinn haben. Ob dieser „Ausgleich“ für entgangenes Geburtserleben demnach nicht sogar ein trojanisches Pferd ist, weiß kein Mensch.

Hinzu kommt, dass die „Kaisergeburt“ Zeit und Planbarkeit voraussetzt. Das kommt den organisatorischen Nöten von Klinikbetrieben entgegen, welche mit der Philosophie der Kaisergeburt ein psychologisches Deckmäntelchen bekommen. Folge der Planung sind aber auch mehr anpassungsgestörte Säuglinge, denen eine Kaisergeburt eher die Trennung von den Eltern beschert, denn ein unmittelbares Bonding. Alles hat eben seinen Preis!

Nebenbei sei bemerkt, dass zunehmend auch andere Bereiche der Psychosomatik missbraucht werden. Geburtsängste werden hochgespielt und mit dem Lösungsansatz „Kaiserschnitt“ instrumentalisiert. Dabei lassen sich diese Ängste besprechen und behandeln. In den seltensten Fällen ist die Sektio eine echte Lösung.

Fazit: Ein Kaiserschnitt wird nie etwas anderes sein als eine operative Geburt, zukünftig wahrscheinlich die mit Abstand häufigste Operation am offenen Bauch weltweit. Nichts spricht gegen das Ausschalten der OP-Leuchten und das unmittelbare und langzeitig ungetrennte Bonding im OP. Kein Mensch muss hingegen die Geburt aus der Bauchdecke sehen. Und Säuglinge wünschen sich eine babybestimmte Geburtshilfe, die den Kaiserschnitt als segensreichen, gerne auch psychologisch motivierten Notfalleingriff versteht.

Wolf Lütje

Ansprechpartner

Dr. Wolf Lütje
Präsident der DGPFG

Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Haselkamp 33
22359 Hamburg

T +49 40 64411-421
F +49 40 64411-312
E w.luetje@amalie.de

Slide DGPFG Stellungnahme Unwort des Jahres Kaisergeburt
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